Lassen Sie sich in Ihren oft kniffeligen Situationen von mir beraten und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber von mir unterstützen.
Sie
haben ein Recht darauf, fachkundige Beratung einzuholen - und der Arbeitgeber
hat die Verpflichtung, diese zu bezahlen.
Gerne berate ich Sie im Vorfeld über Ihre Rechte und gebe Ihnen auch auf Wunsch Formulierungsvorschläge für entsprechende Beschlüsse, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen bzw. einen Seminarbesuch eines oder mehrerer Mitglieder des Betriebsrates beschließen wollen.
Sie können meine Beratung und Vertretung beispielsweise in Anspruch nehmen, wenn
- der Arbeitgeber eines Ihrer Rechte auf Mitbestimmung verletzt hat,
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Sie ein Einigungsstellenverfahren einleiten wollen
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Sozialplan- oder Tarifverhandlungen bei Ihnen anstehen oder
- wenn der Arbeitgeber die Ersetzung einer Zustimmung des Betriebsrates (z.B. zu einer Kündigung) beim Arbeitsgericht beantragt hat.
Oder Sie buchen bei mir ein speziell für die Bedürfnisse Ihres Gremiums konzipiertes Training , in dem wir beispielsweise: